Beitragsordnung
Für die Beitragshöhe ist der am 1. Tag des Kalenderjahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder über 18 Jahre festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Ergeben sich für Familien nach im laufenden Geschäftsjahr durch
Veränderung im Mitgliederstatus oder durch Ein- oder Austritte neue
Bemessungsgrundlagen für den Familienbeitrag, werden die gezahlten Beiträge ab dem Folgemonat des eingetretenen Ereignisses verrechnet.
Bei Eheschließung bzw. beim Eingang einer Lebenspartnerschaft unter Clubmitgliedern wird der Ehe-/ Lebenspartnerbeitrag ab dem Folgemonat des Ereignisses gewährt.
Voraussetzung für eine Zweitmitgliedschaft ist die Mitgliedschaft in einem weiteren Tennisverein und die Zugehörigkeit zu einer Tennismannschaft im TC Buer.
Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und 31. Juli eines Jahres ist der volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember eines Jahres ist je 1/12 des Jahresbeitrages für jeden ab Aufnahmebestätigung begonnenen Kalendermonat zu zahlen.
Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist auf schriftlichen Antrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich.
Der Antrag muss dem Vorstand spätestens zum 01.12. des laufenden Jahres vorliegen.
Bei besonderen Umständen wie Verlegung des Wohnortes außerhalb des Einzugbereiches, Einberufung zum Wehr- oder Ersatzdienst, langwieriger Erkrankung, kann eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende des Monats, in dem das Ereignis eintritt, beantragt werden.

 

315 € - Erwachsene/r
190 € - Ehe-/Lebenspartner/in

180 € - Auszubildende/r
120 € - Jugendliche/r
  60 € - Weiteres Kind der Familie

650 € - Familienhöchstbeitrag

100 € - Zweitmitgliedschaft

  80 € - Passives Mitglied

  20 € - Spind groß
  15 € - Spind klein

Gastspielergebühren
Gastspieler/innen können sein:

Tennisspieler/innen ohne Mitgliedschaft beim TC Buer und passive Mitglieder des TC Buer.

Die Teilnahme an Gastspielen ist pro Teilnehmer/in auf fünf Spiele in der Außensaison begrenzt. Gäste - also Vereinsfremde und passive Mitglieder - sind nur mit Spielbeteiligung eines Vollmitglieds zugelassen.

Die Gebühr für Gastspiele in der Außensaison ist eine Platzgebühr. Sie beträgt sowohl im Einzel als auch bei Spielen z.B. mit einem Gästedoppel 10,00 € pro Stunde (nicht pro Spieler des Doppels).

Der Nachweis über das Spiel mit einem Gast erfolgt per Ein- und Austrag in einer in der Clubgastronomie bereitgehaltenen Liste. Für die Zeit des Spiels wird eine Gastkarte für die Belegungstafel ausgegeben. Nur falls die Gastronomie geschlossen
sein sollte, erfolgt der Eintrag mit Angabe von Beginn und Ende des Spiels in der vor dem Schuhhaus ausliegenden Liste.
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Eintragung und die Entrichtung der Gastspielgebühr ist das mit dem Gast spielende Mitglied des
TC Buer.

Die Gastspielgebühr ist nach Beendigung des Spiels beim Clubwirt zu zahlen.

Bei geschlossener Gastronomie kann die Gastspielgebühr mit einem Hinweis zum Namen des gastgebenden Mitglieds und des Gastes im Briefkasten neben der Eingangstür hinterlegt werden.

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