Mitgliedsbeiträge und Gastspielergebühren
Beitragsordnung und Staffelung

Für die Beitragshöhe ist der am 1. Tag des Kalenderjahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder über 18 Jahre festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Ergeben sich für Familien nach im laufenden Geschäftsjahr durch
Veränderung im Mitgliederstatus oder durch Ein- oder Austritte neue
Bemessungsgrundlagen für den Familienbeitrag, werden die gezahlten Beiträge ab dem Folgemonat des eingetretenen Ereignisses verrechnet.
Bei Eheschließung bzw. beim Eingang einer Lebenspartnerschaft unter Clubmitgliedern wird der Ehe-/ Lebenspartnerbeitrag ab dem Folgemonat des Ereignisses gewährt.
Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und 31. Juli eines Jahres ist der volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember eines Jahres ist je 1/12 des Jahresbeitrages für jeden ab Aufnahmebestätigung begonnenen Kalendermonat zu zahlen.
Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist auf schriftlichen Antrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich.
Der Antrag muss dem Vorstand spätestens zum 01.12. des laufenden Jahres vorliegen.
Bei besonderen Umständen wie Verlegung des Wohnortes außerhalb des Einzugbereiches, Einberufung zum Wehr- oder Ersatzdienst, langwieriger Erkrankung, kann eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende des Monats, in dem das Ereignis eintritt, beantragt werden.

 

315 € - Erwachsene/r
190 € - Ehe-/Lebenspartner/in

180 € - Auszubildende/r
120 € - Jugendliche/r
  60 € - Weiteres Kind der Familie

650 € - Familienhöchstbeitrag

100 € - Zweitmitgliedschaft

  80 € - Passives Mitglied

  20 € - Spind groß
  15 € - Spind klein

Gastspielergebühren

Gastspieler können sein:
Tennisspieler ohne Mitgliedschaft beim TC Buer und passive Mitglieder des TC Buer.

Die Teilnahme an Gastspielen ist pro Teilnehmer auf fünf Spiele im Jahr begrenzt.
Die Gebühr für Gastspieler beträgt je Stunde und Platz 10,00 €.

Der Nachweis über das Spiel mit einem Gast erfolgt per Eintrag in einer vom Clubwirt bereitgehaltenen oder vor dem Schuhhaus ausliegenden Liste.
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Eintragung ist das mit dem Gast spielende Mitglied des TC Buer.

Die Gastspielergebühr ist im Voraus beim Clubwirt zu zahlen.
Bei geschlossener Gastronomie kann die Gastspielergebühr mit einem Hinweis zum Namen des Gastspielers/der Gastspielerin im Briefkasten neben der Eingangstür hinterlegt werden.

Ausnahmen

Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeentscheidungen zur Beitragsordnung und Gastspielerregelung zu treffen.

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