- Mitglieder des TC Buer und deren Gäste können unter Beachtung der nachfolgenden Ziffern alle
freigegebenen Tennisplätze der Platzanlage des TC Buer belegen.
Der für Zuschauer auf der
Terrasse attraktive und gut einsehbare Tennisplatz M soll nicht als
Trainingsplatz, sondern ausschließlich für die Austragung von Matches genutzt werden.
- Die Belegung der Plätze erfolgt jeweils für 60 Minuten einschließlich der Platzpflege.
Selbstverständlich sollte es sein, dass bei wenig Spielbetrieb kein laufendes Spiel beendet wird
(s. Punkt 5), wenn ein freier Platz zur Verfügung steht.
- Ein Platz gilt als belegt, wenn spätestens zehn Minuten vor Spielbeginn zwei gültige Mitgliedsausweise von auf der Anlage anwesenden Mitgliedern auf einem Platzhaken hängen.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Reservierung auch durch die Karte eines auf der Anlage anwesenden
Mitgliedes möglich. Ersatzausweise müssen vom Vorstand ausgestellt sein. Kopien, verjährte oder selbst ausgestellte Ausweise werden eingezogen.
- Alle Spieler, die einen Platz belegt haben, weisen das durch Hängen ihrer Karten aus.
Das heißt, dass auch im Doppel die Karten aller Spieler hängen müssen.
- Die Spielzeit darf überschritten werden (sog. „Tieferhängen“), wenn freie Plätze vorhanden sind oder kein anderes Mitglied Interesse an
einem Platz bekundet (frühestens 5 Minuten vor dem Ende der belegten Zeit).
-
Als grober Verstoß gegen die Platzbelegungsordnung gilt, wenn ein Mitglied ohne selbst zu spielen einen Platz belegt, um einem anderen
Mitglied diesen Platz zu reservieren.
-
Bei Verlust einer Karte wird durch den Vorstand eine neue Karte ausgestellt (Gebühr 5 Euro). Sogenannte Ersatzkarten, die im Clubhaus erhältlich
sind, können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
-
Die Plätze 6, 7 und 8 sind wie der Kleinfeldplatz T dem laufenden Tennistraining der Tennisschule vorbehalten. Die Belegungszeiten sind durch das Aushängen entsprechender Hinweisschilder an der Belegungstafel anzuzeigen. Außerhalb dieser Zeiten sind sie für Clubmitglieder nutzbar.
-
Tennisplätze, die für den allgemeinen Spielbetrieb nicht freigegeben sind, z.B. wegen Turnieren, Unbespielbarkeit des Platzes, Platzpflege o.ä.
sind mit Hinweisschildern vom Vorstand, dem Platzwart oder einem mit Sonderrechten versehenen Clubmitglied entsprechend zu kennzeichnen. Für Mannschaftsturniere mit 6
Spielern pro Mannschaft sind höchstens drei, für Mannschaftsturniere mit 4 Spielern pro Mannschaft höchstens
2 Plätze zu reservieren. Jugendturniere sind vorrangig auf den Plätzen 7 und 8 durchzuführen. Turniere müssen vom Vorstand genehmigt sein und werden den Mitgliedern möglichst per Terminkalender, ansonsten durch Einzelaushang zur
Kenntnis gebracht.
-
Gastspieler sind vor der Platzbelegung anzumelden und ins Gästebuch einzutragen. Sie haben für die Benutzung eines Platzes eine Gebühr gem. der Beitragsordnung unverzüglich zu entrichten.
Für die Entrichtung des Betrages ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.
-
Während eines Tennisspiels dürfen nur Tenniskleidung und Tennisschuhe getragen werden. Nicht zur Tenniskleidung gehören z.B. Leggins,
Radlerhosen, Boxershorts, Jeans, ärmellose Basketballshirts.
-
Das Betreten sämtlicher Räume des Tennisclubs sowie der Terrasse mit Tennisschuhen für Außenplätze ist untersagt.
-
Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen. Das Spielen und Herumtollen in den Clubräumen, in der Tennishalle, auf
freien Tennisplätzen sowie auf den Rasenflächen vor den Plätzen ist nicht
gestattet. Für diese Zwecke ist ein Spielplatz vor Platz 1 eingerichtet
worden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Nichtbeachtung der Platzbelegungsordnung führt zu einer Beeinträchtigung der Interessen aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mitglieder
und stört so die Abwicklung des normalen
Spielbetriebes. Grobe Verstöße gegen die Platzbelegungsordnung, insbesondere das Abnehmen oder
Umhängen fremder Mitgliedskarten, haben
gem. § 6 der Satzung Platzverbot oder im Wiederholungsfall ggf.
Ausschluss zur Folge.
-
Vorstandsmitglieder und mit Sonderrechten versehene Clubmitglieder sind berechtigt, die Einhaltung der Platzbelegungsordnung zu überwachen
und gegen Verstöße einzuschreiten.