Platzbelegung
Außenplätze

Platzbelegungstafel

  1. Mitglieder des TC Buer und deren Gäste können unter Beachtung der nachfolgenden Ziffern alle freigegebenen Tennisplätze der Platzanlage des TC Buer belegen.
    Der für Zuschauer auf der Terrasse attraktive und gut einsehbare Tennisplatz M soll nicht als Trainingsplatz, sondern ausschließlich für die Austragung von Matches genutzt werden.

  2. Die Belegung der Plätze erfolgt jeweils für 60 Minuten einschließlich der Platzpflege.
    Selbstverständlich sollte es sein, dass bei wenig Spielbetrieb kein laufendes Spiel beendet wird (s. Punkt 5), wenn ein freier Platz zur Verfügung steht.

  3. Ein Platz gilt als belegt, wenn spätestens zehn Minuten vor Spielbeginn zwei gültige Mitgliedsausweise von auf der Anlage anwesenden Mitgliedern auf einem Platzhaken hängen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Reservierung auch durch die Karte eines auf der Anlage anwesenden Mitgliedes möglich. Ersatzausweise müssen vom Vorstand ausgestellt sein. Kopien, verjährte oder selbst ausgestellte Ausweise werden eingezogen.

  4. Alle Spieler, die einen Platz belegt haben, weisen das durch Hängen ihrer Karten aus.
    Das heißt, dass auch im Doppel die Karten aller Spieler hängen müssen.

  5. Die Spielzeit darf überschritten werden (sog. „Tieferhängen“), wenn freie Plätze vorhanden sind oder kein anderes Mitglied Interesse an einem Platz bekundet (frühestens 5 Minuten vor dem Ende der belegten Zeit).

  6. Als grober Verstoß gegen die Platzbelegungsordnung gilt, wenn ein Mitglied ohne selbst zu spielen einen Platz belegt, um einem anderen Mitglied diesen Platz zu reservieren.

  7. Bei Verlust einer Karte wird durch den Vorstand eine neue Karte ausgestellt (Gebühr 5 Euro). Sogenannte Ersatzkarten, die im Clubhaus erhältlich sind, können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

  8. Die Plätze 6, 7 und 8 sind wie der Kleinfeldplatz T dem laufenden Tennistraining der Tennisschule vorbehalten. Die Belegungszeiten sind durch das Aushängen entsprechender Hinweisschilder an der Belegungstafel anzuzeigen. Außerhalb dieser Zeiten sind sie für Clubmitglieder nutzbar.

  9. Tennisplätze, die für den allgemeinen Spielbetrieb nicht freigegeben sind, z.B. wegen Turnieren, Unbespielbarkeit des Platzes, Platzpflege o.ä. sind mit Hinweisschildern vom Vorstand, dem Platzwart oder einem mit Sonderrechten versehenen Clubmitglied entsprechend zu kennzeichnen. Für Mannschaftsturniere mit 6 Spielern pro Mannschaft sind höchstens drei, für Mannschaftsturniere mit 4 Spielern pro Mannschaft höchstens 2 Plätze zu reservieren. Jugendturniere sind vorrangig auf den Plätzen 7 und 8 durchzuführen. Turniere müssen vom Vorstand genehmigt sein und werden den Mitgliedern möglichst per Terminkalender, ansonsten durch Einzelaushang zur Kenntnis gebracht.

  10. Gastspieler sind vor der Platzbelegung anzumelden und ins Gästebuch einzutragen. Sie haben für die Benutzung eines Platzes eine Gebühr gem. der Beitragsordnung unverzüglich zu entrichten. Für die Entrichtung des Betrages ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.

  11. Während eines Tennisspiels dürfen nur Tenniskleidung und Tennisschuhe getragen werden. Nicht zur Tenniskleidung gehören z.B. Leggins, Radlerhosen, Boxershorts, Jeans, ärmellose Basketballshirts.

  12. Das Betreten sämtlicher Räume des Tennisclubs sowie der Terrasse mit Tennisschuhen für Außenplätze ist untersagt.

  13. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen. Das Spielen und Herumtollen in den Clubräumen, in der Tennishalle, auf freien Tennisplätzen sowie auf den Rasenflächen vor den Plätzen ist nicht gestattet. Für diese Zwecke ist ein Spielplatz vor Platz 1 eingerichtet worden. Eltern haften für ihre Kinder.

  14. Die Nichtbeachtung der Platzbelegungsordnung führt zu einer Beeinträchtigung der Interessen aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mitglieder und stört so die Abwicklung des normalen Spielbetriebes. Grobe Verstöße gegen die Platzbelegungsordnung, insbesondere das Abnehmen oder Umhängen fremder Mitgliedskarten, haben
    gem. § 6 der Satzung Platzverbot oder im Wiederholungsfall ggf. Ausschluss zur Folge.

  15. Vorstandsmitglieder und mit Sonderrechten versehene Clubmitglieder sind berechtigt, die Einhaltung der Platzbelegungsordnung zu überwachen und gegen Verstöße einzuschreiten.
Gelsenkirchen-Buer, den 01.02.2023         Der Vorstand

Hallenplätze

Tennishalle

  • Hallenplatzreservierungen sind ab der Hallensaison 2023/24 nur online über die Buchungssoftware e|BuSy möglich.

  • Rufen Sie die Domain tcbuer.ebusy.de direkt per Eingabe in ihr Browseradressfeld auf oder über den Link Sport+/Hallenplatzreservierung
    auf dieser Website.

  • Buchen Sie einen Hallenplatz über den Button "Login" oder richten Sie einen Account über den Button "Registrieren" ein.

  • Legen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort fest.
    Tragen Sie alle beim Registrierungsvogang geforderten persönlichen Daten ein.
    Unverzichtbar:
    Angabe des Kontos, von dem der Betrag eingezogen werden soll.

  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.
    Mit einem Klick auf den Link in der Mail aktivieren Sie Ihren Account.

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem soeben festgelegten Passwort ein und reservieren Sie einen Hallenplatz.

  • Der Vorstand empfiehlt allen Hallennutzern, ihre Platzreservierungen über den auf unserer Website angebotenen Link Sport+/Hallenplatzreservierung
    vorzunehmen.

  • Die Buchung eines Hallenplatzes ist frühestens 14 Tage vor der gebuchten Spielzeit möglich.

  • Die Stornierung einer Platzreservierung ist bis 24 Stunden vor der gebuchten Spielzeit möglich.

  • Das Mindestalter für eine Platzreservierung liegt bei 14 Jahren. Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten wird vorausgesetzt.

  • Hallenmiete pro Stunde
  • Montag bis Freitag
    • 08.00 - 14.00 Uhr: 15 €
    • 14.00 - 17.00 Uhr: 21 €
    • 17.00 - 21.00 Uhr: 22 €
  • Samstag/Sonntag
    • ganztägig: 17 €
  • Täglich
    • ab 21.00 Uhr: 16 €
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